Mittwoch, 15. Juni 2011

Masturbation

Gerät zur Verhinderung des "Lasters" Masturbation

„Wer sich der Masturbation schuldig macht, darf nicht in den Klerus aufgenommen werden oder muß, wenn er bereits ein Kleriker ist, in den Stand der Laien zurückversetzt werden.“ so Leo IX., ein deutscher Papst (1).

Warum Leo IX. so entschied, ist unklar, denn ihm wird auch bewusst gewesen sein, dass es besser, der Klerus masturbiere, als sich des sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig zu machen!

Vermutlich wurde systematisch in der Beichte gelogen, der sexuelle Missbrauch an Kindern verschwiegen oder vertuscht und konnte mit der Masturbationsregelung durch Leo IX., der Anschein erweckt werden, der Klerus könne Sexualität sublimieren in den Dienst Gottes.

Aufgrund der Masturbationsbewertung durch katholische Kleriker war es zudem notwendig, sich im Beichtstuhl genau nach dem Sexualleben der beichtenden Person zu erkunden, es im Detail auszuleuchten.

Indiskret, taktlos, wahrscheinlich voyeuristisch und als Paraphilie, eine Störung der Sexualpräferenz, einzustufen, der damit Vorschub geleistet wurde.

Die Erfahrung zeigt, Sexualität nicht vollständig zu sublimieren, sondern ihr gelegentlich ohne Schuldgefühle freien Lauf zu lassen z.B. in Form der Masturbation, für die seelische Gesundheit und für den Glauben an Gott und das Handeln für Gott besser sind als fehlgeschlagene Sublimation des Bedürfnisses nach Sexualität!