Montag, 12. Dezember 2011

144 Rechtsextremisten abgetaucht,

Manche Rechtsextremisten zeigen bei der Ausübung
der ihnen eigenen Riten nur ungern ihr Gesicht
und verkleiden sich darum,
Bildquelle, alle Links aufgerufen am 12.12.2011!

das ist heute auf SPIEGELONLINE zu lesen.

Was machen die wohl, so abgetaucht? SGB II beantragen, da sonst mittellos, oder unter anderem Namen einer Arbeit nachgehen, in der Sicherheitsbranche?

Es scheint, zumindest für Rechtsextremisten, nicht sonderlich schwierig zu sein, in der Bundesrepublik abzutauchen und abgetaucht zu bleiben - wenn man Rechtsextremist, wohlgemerkt - denn Fahndungsdruck hat nicht bestanden und besteht noch immer praktisch kaum, zumindest sind dem Autor dieses Blogs keine Fahndungsplakate, auf denen nach diesen abgetauchten Rechtsextremisten mit Foto und Personenbeschreibung bundesweit gesucht wird, bekannt.

Fürsorgepflicht scheint auch nicht angebracht, denn Rechtsextreme haben meistens ein breit und bundesweit aufgestelltes Netzwerk: Wenn unterwegs oder in Urlaub – auch Abgetauchte haben ein Recht auf Urlaub – dann findet sich schon eine Unterkunft. 

Aus Sicherheitsbehörden heißt es bisher, die „Aufenthaltsermittlung“ gestalte sich schwierig, da sich die gesuchten Personen eine andere Identität gäben oder nicht gemeldet seien. Die vom Staat bezahlten 130 V-Leute sagen diesbezüglich auch nichts oder nichts, was weiterhilft, im Gegenteil! Außerdem sei nicht klar, aus welchen Motiven die Rechtsextremisten abgetaucht seien, eventuell ja nur wegen Beziehungsproblemen oder weil sie den Unterhalt nicht gezahlt hätten. Umzug ohne Ummeldung ist außerdem lediglich eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.

Schwierigkeiten über Schwierigkeiten so kurz vor Weihnachten und der Jahreswende!

Jetzt wird erst einmal ermittelt, ob die abgetauchten Rechtsextremisten überhaupt gefährlich sind. Wenn das sicher sein sollte, kann man weitere Verfahrensmaßnahmeregelausführungen mit in den Aktionskatalog einbeziehen.