Montag, 29. Oktober 2012

Eine Frage der Ehre!

Screenshot von Bild.de am 29.10.1012! Das Foto zeigt Onur U.!
Was der Polizei und Staatsanwaltschaft bisher nicht gelungen, das gelang "BILD" (vermutlich mit angemessener Aufwandsentschädigung für angefallene und noch anfallende Kosten): "BILD" sprach mit dem mutmaßlichen Totschläger vom Alex und publiziert exklusiv seine Version des Tathergangs! 

Wer hätte damit gerechnet? Onur U. gibt den Redakteuren von "BILD" zu Protokoll, er sei gar kein Totschläger, denn für ihn sei es eine Frage der Ehre, auf Menschen, die am Boden liegen, nicht weiter einzuschlagen oder zu treten. 

Er habe nur auf das Gesicht geboxt! Solange sein Opfer stand! So gebietet es die Ehre!

Leider hat der Redakteur es versäumt zu fragen, inwieweit Ehre und zu siebt grundlos auf die Gesichter von zwei Menschen, die körperlich deutlich unterlegen, einzuschlagen, miteinander vereinbar.

Die Aussagen der Schlägerkumpane von Onur U., er sei der Haupttäter, seien außerdem abgesprochen.

Das ist durchaus möglich. Der mit dem Fall betraute Richter hielt es nämlich für richtig, zwei der beteiligten Schläger nicht mit Untersuchungshaft zu belasten, da sie ihr Vergehen gestanden hätten und ihre Tatbeteiligung nach ihren Worten vergleichsweise gering ausfiel.

Vermutlich konnte der Berliner Richter sich nicht vorstellen, dass Verdächtige, insbesondere wenn es um sehr schwere Straftaten geht, auch schon einmal oder zweimal lügen, um sich selbst zu entlasten, und die Hauptschuld auf andere abschieben.

Onur U. plant nun, nach Deutschland zurückzukehren! Vermutlich wird er dort mit Hilfe von "BILD" zunächst eine der Wahrheitsfindung dienende Pressekonferenz geben (bei angemessener Aufwandsentschädigung) und dann dem Staatsanwalt und Untersuchungsrichter schildern, was sich tatsächlich zugetragen hat.

Da Onur U. 4 Monate vor der Tat an einem Antiaggressionstraining teilgenommen hat, wird der Untersuchungsrichter ihm sicher ebenfalls das Freiheitsrecht solange zugestehen, bis alles geklärt oder eben nicht geklärt! 

Falls sich aber später bedauerlicherweise nicht mehr alles wird klären lassen, da die Täter sich gegenseitig beschuldigen, dann, ja dann wird man nach geltendem Recht im Zweifel für die Angeklagten entscheiden müssen.

Die beteiligten Richter ersparen sich dadurch sicher auch manchen Hinweis, dass ihr Recht auf körperliche Unverletztheit unter dem Gesichtspunkt der Ehre nicht zu verabsolutieren sei!