Freitag, 7. Juni 2013

Steuerliche Gleichstellung für die Homo-Ehe und Lesben-Ehe!

Zur steuerlichen Sonderbehandlung besteht ohne Kinder kein Anlass! Bildquelle, aufgerufen am 7.6.2013!


Die steuerliche Gleichstellung, die jetzt vom Bundesverfassungsgericht eingefordert wird, ist gerecht, gemessen an der bisherigen Gesetzgebung.

Was ungerecht ist, ist die bisherige Gesetzgebung! Dass Ehepaare, ob Mann-Mann, Mann-Transexueller, Frau-Frau oder auch Frau-Mann, steuerlich begünstigt werden, auch wenn sie keine Kinder haben, ist ungerecht!

Angesichts der Scheidungsrate in der Jetztzeit sogar absurd!

Also, liebe Freunde der Homosexualität und Hetereosexualität: Kinder müssen höher geachtet werden.

1,7 Milliarden Euro bleiben verheirateten Ehepaaren ohne Kinder, die sie ohne Trauschein an den Fiskus hätten abführen müssen. Und das ist eine unangemessene Ungleichbehandlung zu Unverheirateten, die keinem sozialen Zweck dient!