Mittwoch, 19. Februar 2014

Wer trägt die größere Schuld im Fall "Edathy"?

Der Parteivorsitzende der SPD, Herr Gabriel, hat sich auf das hohe Ross der einwandfreien Moral gewuchtet und den Parteiausschluss des Herrn Edathy angekündigt.

Begründung: Die SPD sei eine Wertegemeinschaft, deren Werte Herr Edathy mit Füßen getreten habe.

Und Sie, Herr Gabriel, alles richtig gemacht?

Wer ist denn verantwortlich für eine Politik, die den Verkauf und Erwerb von Fotos und Filmen mit nackten Kindern nicht unter Strafe stellt?


In Paragraph 184b StGB heißt es:

"(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder

3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

Auf Wikipedia ist dazu zu erfahren:

" Allerdings wird in der juristischen Literatur die Auffassung vertreten, dass das Gesetz in diesem Punkt – entgegen der mutmaßlichen Regelungsabsicht des Gesetzgebers – immer noch Lücken hat.[35]"


und:

"Zur Schließung der Gesetzeslücke ist in der strafrechtlichen Literatur vorgeschlagen worden, § 184b Abs. 1 StGB nochmals zu ändern. Nach diesem Änderungsvorschlag soll bestraft werden, wer pornographische Schriften verbreitet, öffentlich ausstellt (usw.), die "sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) oder, soweit es an einer sexuellen Handlung fehlt, eine sexuell aufreizende Darstellung der unbedeckten Genitalien oder des unbedeckten Gesäßes eines Kindes zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften) …"[37]"


Der Autor dieses Blogs kann als juristischer Laie fesstellen, dass das, was Herr Edathy getan, wahrscheinlich strafrechtlich nicht relevant, da das Gesetz in dem Punkt unscharf und Interpretationen einen weiten Spielraum lässt! Das dürfte auch Herr Edathy gewusst haben, um sich bei Bedarf darauf berufen zu können.


Was heißt das für Mitmenschen mit einer sexuellen Prägung auf Kinder?


Derartig veranlagte Mitmenschen sind bezüglich ihrer sexuellen Ausrichtung wahrscheinlich nicht therapierbar, ihr Sexualtrieb wird sie zumindest in der Fantasie immer wieder zu Kindern führen, um zur sexuellen Befriedigung zu gelangen.


Dies ist für die meisten Betroffenen nicht nur lustvoll, sondern häufig auch mit starken Schuldgefühlen verbunden! Betroffene Mitbürger werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nach Wegen suchen, um ihrer sexuellen Prägung nachgehen zu können, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.


Daraus lässt sich direkt schließen: Wenn Gesetze derartig gestaltet werden wie der § 184b, so ist notwendige Folge, da geschätzt ein Prozent der männlichen Bevölkerung eine pädophile Neigung hat, dass sich ein Markt bilden wird für sogenannte Posing-Fotos und Posing-Videos! 


Statt eine öffentliche Hinrichtung des Herrn Edathy zu zelebrieren, sollten Herr Gabriel und seine Politikerkollegen in sich gehen, ihre eigene Schuld durch Unterlassen, nämlich einer eindeutigeren Formulierung der betreffenden Gesetze, einsehen und betroffenen Mitmenschen mehr Hilfe anbieten, trotz ihrer auf Kinder ausgerichteten sexuellen Orientierung nicht straffällig zu werden und Kindern sich zumindest nicht unbeaufsichtigt zu nähern.