Montag, 24. Juli 2017

Muslimischer Polizist will Kollegin nicht die Hand geben!

Ein muslimischer Polizist will seiner Kollegin nicht die Hand geben, da dies gegen seine religiöse Überzeugung verstoße!

Wie kommt er darauf? Weil der Islam zwischen Männern und Frauen, die nicht verwandt und verheiratet sind, eine gewisse körperliche und emotionale Distanz vorschreibt. 

Es sei hier erinnert an den saudischen Großmufti ʿAbd al-ʿAzīz ibn Bāz, der in einer Fatwa erklärte:

Männer und Frauen, die in einem Verhältnis zueinander stehen, das die Ehe nicht ausschließt, die also, selbst wenn allein hypothetisch, sexuelle Empfindungen füreinander entwickeln könnten, diesen Personen ist das Händeschütteln verboten!

Laut Yūsuf ʿAbdallāh al-Qaradāwī aus Katar gelte dies auch sehr wohl für das Händeschütteln zwischen einem Mann und einem bartlosen Jüngling, unter Umständen in diesem Falle sogar verschärft.

Ziel dieser Regelungen ist generell, Menschen davon abzuhalten sich einer Perversion, der inḥirāf, zu nähern!

Wissenschaftlich abgesichert wird diese Sichtweise durch folgende Aussage Aischa`s:

"Bei Allah, die Hand des Gesandten (salla-llahu alayhi wa sallam) berührte nie eine andere Frau (außer seinen Ehefrauen)."

Zu den Ehefrauen Mohammeds werden gezählt:  

Chadidscha, seine erste Frau, 

Sauda bint Zama, 

Aischa, seine Lieblingsfrau, die er im Alter von 6 Jahren heiratete, aber erst bei Beginn der Pubertät im Alter von 9 Jahren mit ihr die Ehe vollzog, 

Hafsa, 

Zainab bint Chuzaima, 

Zainab bint Gahs, die zweite Lieblingsfrau des Propheten, 

Umm Salama, 

Dschuwairiya, 

Safiya Bint Huyai, 

Ramla, 

Maimuna, deren Zahl also zehn, 

sowie Konkubinen und Sklavinnen wie 

Maria al-Qibtiyya, christliche Sklavin, die er vom byzantinischen Statthalter Ägyptens als Geschenk bekam, 

Dschuwayriya bint al-Harith, 

Raihana bint Zaid ibn Amr, die er aus Barmherzigkeit zu sich nahm, da die Männer ihres Stammes ausgerottet werden mussten, 

Safiyya bint Huyayy, um einige zu nennen! 

Es sei hier ausdrücklich auf Sure 33,50 verwiesen, wonach allein dem Propheten zur Bewältigung seiner kolossalen Religionsstiftungsaufgabe eine einmalige Ausnahmeregelung seitens Allahs,  Schöpfer und Herrscher des Universums, erteilt wurde.

"(Die obige Verordnung ist eine Sonderregelung für dich) damit du dich nicht bedrückt zu fühlen brauchst (wenn du zusätzliche Rechte in Anspruch nimmst). Und Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.“ 

Damit dürfte auch klar geworden sein, dass, wer muslimische Polizisten in Deutschland will, ihnen nicht zumuten darf, weiblichen Kolleginnen, die möglicherweise kurz vorher noch ein Salamibrötchen zu sich genommen, die Hand zu reichen!

Der Islam gefährdet die Menschen- und Grundrechte!
Es lebe der Kampf der Kulturen!